Das Wichtigste in 30 Sekunden: Der Regelsatz 2026 bleibt unverändert: Alleinstehende erhalten 563 € im Monat, Partner je 506 €, Kinder je nach Alter 357 € bis 471 €. Dazu kommen die Miete (Kosten der Unterkunft) und mögliche Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende.
Die Regelsätze 2026 in der Tabelle
| Personengruppe | Regelsatz pro Monat |
|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| Partnerinnen und Partner (je Person) | 506 € |
| Junge Erwachsene 18 bis 24 Jahre (bei den Eltern) | 451 € |
| Jugendliche 14 bis 17 Jahre | 471 € |
| Kinder 6 bis 13 Jahre | 390 € |
| Kinder 0 bis 5 Jahre | 357 € |
Diese Sätze gelten für das Bürgergeld und bleiben auch mit der neuen Grundsicherung (Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026) gleich – der Gesetzgeber hat eine sogenannte Nullrunde beschlossen, also keine Erhöhung und keine Kürzung der Sätze.
Was der Regelsatz abdecken soll
Der Regelbedarf ist für den laufenden Lebensunterhalt gedacht: Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und die Teilnahme am sozialen Leben. Nicht enthalten sind Miete und Heizung – diese übernimmt das Jobcenter zusätzlich als Kosten der Unterkunft, solange sie angemessen sind.
Mehrbedarf: Wenn es mehr sein darf
In bestimmten Lebenslagen gibt es einen Zuschlag auf den Regelsatz (§ 21 SGB II):
| Situation | Mehrbedarf |
|---|---|
| Schwangerschaft (ab der 13. Woche) | 17 % des maßgebenden Regelsatzes |
| Alleinerziehend, 1 Kind unter 7 Jahren (oder 2–3 Kinder unter 16) | 36 % |
| Alleinerziehend, übrige Fälle | 12 % je Kind, höchstens 60 % |
| Erwerbsfähige Menschen mit Behinderung (mit Teilhabeleistungen) | 35 % |
| Kostenaufwändige Ernährung (ärztlich bescheinigt) | je nach Erkrankung unterschiedlich |
Drei Rechenbeispiele
Beispiel 1 – Alleinstehend, keine Kinder: Regelsatz 563 € + Miete 520 € = 1.083 € Gesamtbedarf.
Beispiel 2 – Alleinerziehend, ein Kind (4 Jahre): Regelsatz 563 € + Mehrbedarf 36 % (203 €) + Kind 357 € + Miete 650 € = 1.773 € Gesamtbedarf.
Beispiel 3 – Paar mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre): 2 × 506 € + 2 × 390 € = 1.792 € + Miete 800 € = 2.592 € Gesamtbedarf.
Vom Gesamtbedarf wird vorhandenes Einkommen abgezogen – nach Abzug des gesetzlichen Freibetrags. Ihre persönliche Schätzung erhalten Sie in wenigen Schritten mit unserem kostenlosen Rechner.
Häufige Fragen
Steigt der Regelsatz 2026?
Nein. Für 2026 gilt eine Nullrunde – die Beträge bleiben auf dem Stand des Vorjahres.
Gilt der Regelsatz auch für Kinder, die nicht bei mir leben?
Maßgeblich ist die Bedarfsgemeinschaft: Kinder werden dem Haushalt zugerechnet, in dem sie überwiegend leben. Bei einem Wechselmodell kann es Besonderheiten geben – Ihr Jobcenter gibt Auskunft.
Was passiert, wenn meine Miete über der Grenze liegt?
Das Jobcenter übernimmt nur die angemessenen Kosten. Liegt Ihre Miete darüber, werden Sie in der Regel aufgefordert, die Kosten zu senken – es gelten Übergangsfristen und Ausnahmen, etwa im ersten Bezugsjahr.
Quellen
- SGB II, §§ 20, 21 (gesetze-im-internet.de)
- Bundesagentur für Arbeit: Regelsätze und Mehrbedarfe (arbeitsagentur.de)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas.de)
Zuletzt geprüft: 22. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Bescheid Ihres Jobcenters.