Das Wichtigste in 30 Sekunden: Den Antrag stellen Sie bei Ihrem Jobcenter – persönlich, schriftlich oder online. Wichtig: Die Leistung gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung, deshalb sollten Sie den Antrag so früh wie möglich einreichen. Welche Formulare und Unterlagen Sie konkret brauchen, hängt von Ihrer Situation ab.
Schritt 1: Zuständiges Jobcenter finden
Zuständig ist das Jobcenter an Ihrem Wohnort. Den Antrag können Sie auf drei Wegen stellen:
- Online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit (jobcenter.digital bzw. arbeitsagentur.de) – Formulare ausfüllen und Unterlagen hochladen.
- Persönlich in Ihrem Jobcenter – Sie erhalten die Formulare vor Ort und können Fragen direkt klären.
- Schriftlich per Post – der Hauptantrag und die Anlagen können heruntergeladen und ausgefüllt eingesendet werden.
Schon ein formloser schriftlicher Antrag (kurzes Schreiben mit Name, Adresse und dem Wunsch, Grundsicherung zu beantragen) sichert Ihnen den Zeitpunkt. Die Formulare können Sie dann nachreichen.
Schritt 2: Diese Unterlagen brauchen Sie in der Regel
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Für alle Personen ab 16 Jahren |
| Kontoauszüge der letzten 3 Monate | Von allen Konten aller Haushaltsmitglieder |
| Mietvertrag + letzte Nebenkostenabrechnung | Nachweis der Unterkunftskosten |
| Einkommensnachweise | Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Unterhalt, Kindergeldbescheid |
| Vermögensnachweise | Sparbücher, Depots, Fahrzeuge, Immobilien |
| Letzter Bescheid (falls vorhanden) | z. B. bei einem Wechsel des Jobcenters |
Je nach Fall kommen weitere Anlagen hinzu, zum Beispiel bei Selbstständigkeit, Schwangerschaft oder Unterhalt. Das Jobcenter teilt Ihnen mit, was in Ihrem Fall noch fehlt.
Schritt 3: Antrag einreichen – Fristen beachten
Der Antrag wirkt auf den ersten Tag des Monats zurück, in dem er gestellt wurde (§ 37 SGB II). Stellen Sie ihn also zum Beispiel am 20. Oktober, erhalten Sie die Leistung bei Bewilligung ab dem 1. Oktober. Für Monate vor der Antragstellung gibt es keine Nachzahlung – jeder Monat Verzögerung kostet Geld.
Schritt 4: Prüfung und Bescheid
Das Jobcenter prüft Einkommen, Vermögen und Unterkunftskosten. Die Bearbeitung dauert je nach Auslastung meist zwei bis sechs Wochen. Das Ergebnis erhalten Sie als schriftlichen Bescheid:
- Bewilligungsbescheid: Er zeigt Zeitraum (meist 12 Monate) und die genaue Höhe, aufgeschlüsselt nach Regelbedarf, Mehrbedarf und Unterkunftskosten.
- Ablehnung oder zu niedriger Betrag: Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – schriftlich oder zur Niederschrift im Jobcenter.
Schritt 5: Weiterbewilligung nicht vergessen
Die Bewilligung läuft nach dem Zeitraum im Bescheid aus. Für die Zeit danach brauchen Sie einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) – am besten zwei bis drei Wochen vor Ablauf. Auch der WBA ist online möglich. Prüfen Sie mit unserem Rechner vorab, ob sich an Ihrer Leistung etwas geändert haben könnte.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag stellen, bevor ich arbeitslos werde?
Ja. Wenn absehbar ist, dass Ihr Einkommen wegfällt, können Sie den Antrag schon vorher einreichen – gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem der Bedarf besteht und der Antrag vorliegt.
Muss mein Partner auch einen Antrag stellen?
Nein. Ein Antrag gilt für die ganze Bedarfsgemeinschaft – Partner und Kinder im Haushalt werden mit erfasst, ihre Daten und Unterlagen sind trotzdem nötig.
Was passiert mit meinem Auto und meiner Wohnung?
Ein angemessenes Auto und eine selbst genutzte, angemessene Immobilie bleiben in der Regel unberücksichtigt. Beim Geldvermögen gelten die altersabhängigen Freibeträge des Schonvermögens.
Ich habe schon Bürgergeld – muss ich neu beantragen?
Nein. Bestehende Bescheide laufen weiter; die Umstellung auf das Grundsicherungsgeld erfolgt automatisch. Nur die normale Weiterbewilligung bleibt wie gewohnt nötig.
Quellen
- SGB II, §§ 37, 38 (gesetze-im-internet.de)
- Bundesagentur für Arbeit: Antrag und Formulare (arbeitsagentur.de / jobcenter.digital)
Zuletzt geprüft: 22. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Bescheid Ihres Jobcenters.