Grundsicherungsgeld oder Grundsicherung im Alter? Der wichtige Unterschied

Das Wichtigste in 30 Sekunden: Trotz fast gleichem Namen sind es zwei verschiedene Leistungen: Das Grundsicherungsgeld (SGB II) ist für erwerbsfähige Menschen und wird vom Jobcenter gezahlt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) ist für Rentner und dauerhaft Erwerbsgeminderte – zuständig ist das Sozialamt. Diese Website behandelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Der Vergleich

PunktGrundsicherungsgeld (SGB II)Grundsicherung im Alter (SGB XII)
ZielgruppeErwerbsfähige ab 15 bis zur Altersgrenze, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken könnenMenschen ab der Altersgrenze sowie dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18
ZuständigJobcenterSozialamt (Kommunen)
Früherer NameBürgergeld (bis 30.06.2026), davor „Hartz IV“schon immer „Grundsicherung im Alter“
Regelsatz Single563 €vergleichbare Höhe nach Regelbedarfsstufen des SGB XII
VermögenSchonvermögen 5.000 € bis 20.000 € (altersgestaffelt)eigene Freibeträge nach SGB XII
ArbeitVermittlung und Mitwirkung stehen im Mittelpunktkeine Arbeitsvermittlung

Warum die Verwechslung so häufig ist

Beide Leistungen sichern das Existenzminimum, beide haben fast denselben Namen – und seit Juli 2026 heißt die SGB-II-Leistung nun auch noch „Grundsicherung“. Wer also „Grundsicherung“ googelt, landet schnell bei der falschen Leistung. Faustregel: Wer arbeiten kann und jünger als die Altersgrenze ist, gehört zum Jobcenter (SGB II). Wer die Altersgrenze erreicht hat oder dauerhaft nicht arbeiten kann, gehört zum Sozialamt (SGB XII).

Welche Leistung ist für Sie die richtige?

  • Sie sind arbeitslos oder Ihr Einkommen reicht nicht zum Leben, und Sie können mindestens 3 Stunden täglich arbeiten? → Grundsicherungsgeld beim Jobcenter. Wie der Antrag geht, zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung; die Höhe schätzen Sie mit unserem kostenlosen Rechner.
  • Sie haben die Altersgrenze für die Rente erreicht und Ihre Rente ist zu klein? → Grundsicherung im Alter beim Sozialamt Ihrer Stadt.
  • Sie sind dauerhaft voll erwerbsgemindert? → Ebenfalls SGB XII beim Sozialamt (ab 18 Jahren).

Häufige Fragen

Kann ich beide Leistungen gleichzeitig bekommen?

Nein. Die beiden Systeme schließen sich gegenseitig aus – je nach Alter und Erwerbsfähigkeit ist eines von beiden zuständig.

Ich werde bald Rentner. Wechselt meine Leistung automatisch?

Der Wechsel vom Jobcenter zum Sozialamt erfolgt nicht immer automatisch. Melden Sie sich rechtzeitig vor Erreichen der Altersgrenze bei beiden Stellen, damit keine Lücke entsteht.

Ist diese Website auch für die Grundsicherung im Alter da?

Nein. GrundsicherungsRatgeber erklärt die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld, SGB II). Für die Grundsicherung im Alter wenden Sie sich an Ihr Sozialamt.

Quellen

  • SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB XII (Sozialhilfe), gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas.de)

Zuletzt geprüft: 22. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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