Das Wichtigste in 30 Sekunden: Das Jobcenter zahlt neben dem Regelsatz Ihre tatsächliche Miete samt Heizung – aber nur bis zur örtlichen Angemessenheitsgrenze. Im ersten Jahr der neuen Grundsicherung gilt höchstens das 1,5-Fache dieser Grenze. Wer umziehen will, sollte sich die Kosten vorher schriftlich zusichern lassen.
Was gehört zu den Kosten der Unterkunft (KdU)?
- Die Kaltmiete (Grundmiete)
- Die kalten Nebenkosten (z. B. Wasser, Müll, Grundsteuer-Umlage)
- Die Heizkosten in angemessener Höhe
Nicht dazu gehören Strom für den Haushalt (der ist im Regelsatz enthalten), Telefon/Internet und Stellplatzmieten für ein Auto, soweit sie vermeidbar sind.
Wie hoch darf die Miete sein?
Eine bundesweit einheitliche Grenze gibt es nicht. Jedes Jobcenter legt auf Grundlage der örtlichen Mietpreise eine Angemessenheitsgrenze fest – abhängig von der Haushaltsgröße und der Region. In Großstädten liegt sie deutlich höher als auf dem Land.
Seit der neuen Grundsicherung gilt zusätzlich: Im ersten Bezugsjahr werden die Unterkunftskosten höchstens bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Grenze anerkannt.
Tipp: Die Grenze für Ihre Stadt erfahren Sie auf der Website Ihres Jobcenters oder auf Nachfrage. Prüfen Sie vor der Wohnungssuche außerdem mit unserem Rechner Ihre Gesamtleistung inklusive Miete.
Ihre Miete ist zu hoch – was passiert?
- Das Jobcenter zahlt zunächst weiter und fordert Sie schriftlich zur Kostensenkung auf (Kostensenkungsaufforderung).
- Sie bekommen in der Regel eine Übergangsfrist (häufig sechs Monate), um eine günstigere Wohnung zu finden oder die Kosten anders zu senken (z. B. Untervermietung).
- Erst nach der Frist wird nur noch der angemessene Betrag übernommen – die Differenz müssten Sie selbst tragen.
Es gibt Ausnahmen, in denen ein Umzug unzumutbar ist, etwa bei Krankheit, Behinderung, hohem Alter oder wenn trotz nachweisbarer Suche keine günstigere Wohnung zu finden ist. Dokumentieren Sie Ihre Wohnungssuche deshalb sorgfältig (Anzeigen, Bewerbungen, Absagen aufbewahren).
Umzug: Vorher zusichern lassen
Wenn Sie umziehen möchten oder müssen:
- Vor der Unterschrift des neuen Mietvertrags die Zusicherung des Jobcenters einholen – schriftlich. Ohne Zusicherung riskieren Sie, dass die neue Miete nicht (voll) übernommen wird und Umzugskosten/Kaution ausfallen.
- Bei einem Umzug in den Bereich eines anderen Jobcenters ist das neue Jobcenter für die Zusicherung zuständig.
- Ein notwendiger Umzug (z. B. wegen Trennung, Familienzuwachs, Kündigung durch den Vermieter) verbessert Ihre Chancen auf Übernahme von Umzugskosten und Kautionsdarlehen.
Häufige Fragen
Werden auch die Heizkosten voll übernommen?
Heizkosten werden in angemessener Höhe übernommen. Auffällig hohe Verbräuche kann das Jobcenter prüfen und ggf. auf einen angemessenen Betrag begrenzen – hohe Energiepreise allein sind aber kein Grund für eine Kürzung.
Übernimmt das Jobcenter meine Kaution?
In der Regel ja – als zinsloses Darlehen, das später in kleinen Raten mit der Leistung verrechnet wird. Voraussetzung ist meist die vorherige Zusicherung zum Umzug.
Ich lebe in einer WG. Wie wird gerechnet?
In einer Wohngemeinschaft wird die Miete in der Regel nach Köpfen aufgeteilt; für Sie zählt Ihr Anteil zuzüglich Ihres Regelsatzes.
Quellen
- SGB II, § 22 (gesetze-im-internet.de)
- Bundesagentur für Arbeit: Kosten der Unterkunft (arbeitsagentur.de)
Zuletzt geprüft: 22. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; die Grenzen unterscheiden sich je nach Jobcenter.