Unterschied: Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld – was gilt jetzt?

Das Wichtigste in 30 Sekunden: Das Grundsicherungsgeld ist der Nachfolger des Bürgergelds – keine neue Leistung, sondern dieselbe Hilfe mit neuem Namen und strengeren Regeln. Die Beträge bleiben gleich, einen neuen Antrag braucht niemand. Verschärft wurden vor allem Sanktionen und die Vermögensregeln.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Unterschiede

PunktBürgergeld (bis 30.06.2026)Grundsicherungsgeld (ab 01.07.2026)
GrundlageSGB IISGB II, 13. Änderungsgesetz
Regelsätze563 € (Single) u. a.unverändert
Neuer Antrag nötig?–Nein, Bescheide gelten weiter
Sanktionengestuft, meist 10–30 %vereinheitlicht: 30 % für 3 Monate, in Härtefällen bis zum Wegfall des Regelbedarfs
Versäumte Termine10 % für 1 Monat2. Termin: 30 % für 1 Monat; ab dem 3. in Folge: Leistungsentzug möglich
Karenzzeit beim Vermögen1 Jahr mit höheren Freibeträgenabgeschafft
Schonvermögenhöhere Pauschalen im 1. Jahraltersgestaffelt: 5.000 € bis 20.000 € pro Person
Miete im 1. Jahrvoll bis zur Angemessenheitsgrenzegedeckelt auf das 1,5-Fache der örtlichen Grenze

Warum wurde das Bürgergeld abgeschafft?

Die Bundesregierung wollte mit der Reform den Schwerpunkt stärker auf Vermittlung in Arbeit legen und die Regeln bei Pflichtverletzungen verschärfen. Das Bürgergeld war erst am 1. Januar 2023 als Nachfolger von „Hartz IV“ eingeführt worden – gut drei Jahre später folgte mit dem 13. Gesetz zur Änderung des SGB II (verkündet am 22. April 2026 im Bundesgesetzblatt) die Umbenennung in Grundsicherung für Arbeitsuchende mit dem Grundsicherungsgeld als Geldleistung.

Was bedeutet das für Sie konkret?

Sie beziehen schon Leistung? Dann ändert sich für Sie erst einmal gar nichts: Ihr Bescheid bleibt gültig, der Betrag bleibt gleich, das Geld kommt wie bisher am letzten Bankarbeitstag im Voraus. Achten Sie künftig noch genauer auf Termine und Mitwirkung – die Folgen versäumter Termine sind härter geworden.

Sie wollen neu beantragen? Für Sie gelten von Anfang an die neuen Vermögensregeln ohne Karenzzeit. Wie die Antragstellung abläuft, lesen Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Sie sind unsicher, wie viel Ihnen zusteht? Unser kostenloser Rechner rechnet mit den aktuellen, unveränderten Regelsätzen.

Häufige Fragen

Ist das Grundsicherungsgeld eine völlig neue Leistung?

Nein. Es ist die Fortführung derselben Leistung nach dem SGB II – mit neuem Namen und geänderten Regeln bei Sanktionen und Vermögen.

Ändert sich mein Auszahlungstermin?

Nein. Gezahlt wird weiterhin monatlich im Voraus; das Geld ist in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats da.

Gibt es auch eine Grundsicherung für Rentner?

Ja, aber das ist eine andere Leistung: die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Sie hat mit dem Grundsicherungsgeld für Arbeitsuchende (SGB II) nichts zu tun – trotz des ähnlichen Namens.

Was kommt 2027 und 2029 noch?

Das Gesetz tritt in Stufen in Kraft; weitere Teile folgen am 1. August 2027 und am 1. Januar 2029. Wir aktualisieren diese Seite, sobald Einzelheiten amtlich feststehen.

Quellen

  • 13. Gesetz zur Änderung des SGB II, Bundesgesetzblatt vom 22. April 2026
  • SGB II, §§ 20, 21, 31 ff. (gesetze-im-internet.de)
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas.de)

Zuletzt geprüft: 22. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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