Das Wichtigste in 30 Sekunden: Das Geld für Februar 2027 ist spätestens am Freitag, 29. Januar 2027 auf Ihrem Konto. Weil der 31. Januar ein Sonntag ist, zahlt das Jobcenter am vorherigen Bankarbeitstag aus.
Der Termin im Überblick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Leistung für | Februar 2027 |
| Geld spätestens auf dem Konto | Freitag, 29. Januar 2027 |
| Grund | 31. Januar 2027 ist ein Sonntag |
| Nächster Termin (für März 2027) | Freitag, 26. Februar 2027 |
Die Grundsicherung wird nach § 42 SGB II immer im Voraus gezahlt: Der Betrag soll am letzten Bankarbeitstag vor Beginn des Leistungsmonats auf Ihrem Konto sein. Alle weiteren Termine finden Sie in unserer Übersicht der Auszahlungstermine 2026/2027.
Gut zu wissen
Nach der frühen Januar-Zahlung (schon am 30. Dezember 2026) ist der Februar-Termin wieder ein „normaler“ Monatserster-Rhythmus. Wer im Januar knapp kalkulieren musste, kann aufatmen: Ab Februar liegen die Zahlungen wieder etwa vier Wochen auseinander.
Das Geld ist nicht da – was tun?
- Kontoauszug prüfen: Manchmal ist die Buchung erfolgt, wird aber erst später angezeigt.
- Bescheide kontrollieren: Hat ein neuer Bescheid die Leistung geändert, oder fehlen Unterlagen?
- Jobcenter kontaktieren: Mit Ihrer BG-Nummer nach dem Überweisungsdatum fragen.
- Vorschuss beantragen: In einer Notlage ist ein Vorschuss auf die nächste Leistung möglich.
- Höhe nachrechnen: Mit unserem kostenlosen Rechner prüfen Sie, ob der Betrag stimmt.
Häufige Fragen
Warum kommt das Februar-Geld schon im Januar?
Das ist keine Vorleistung, sondern die normale Regel: Die Leistung für einen Monat wird immer schon am Ende des Vormonats überwiesen – im Voraus.
Ändert sich 2027 etwas an der Zahlungsweise?
Nein. Die Auszahlung im Voraus am letzten Bankarbeitstag bleibt auch 2027 bestehen.
Quellen
- SGB II, § 42 (gesetze-im-internet.de)
- Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Zuletzt geprüft: 22. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.