Bürgergeld abgeschafft: Das gilt jetzt mit dem Grundsicherungsgeld

Das Wichtigste in 30 Sekunden: Das Bürgergeld gibt es nicht mehr: Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Für laufende Empfänger ändert sich am Betrag nichts, ein neuer Antrag ist nicht nötig. Strenger geworden sind die Regeln bei Sanktionen und Vermögen.

Was ist passiert?

Der Bundestag hatte die Reform als 13. Gesetz zur Änderung des SGB II beschlossen; verkündet wurde sie am 22. April 2026 im Bundesgesetzblatt. Zum Stichtag 1. Juli 2026 wurde aus dem Bürgergeld das Grundsicherungsgeld – die Leistung nach dem SGB II heißt jetzt Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Das Bürgergeld war erst Anfang 2023 eingeführt worden und ersetzte damals „Hartz IV“. Nach gut drei Jahren folgte nun die nächste Umbenennung – verbunden mit inhaltlichen Verschärfungen.

Was sich für Sie ändert – und was nicht

Gleich bleibt:

  • Die Regelsätze: 563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner, 357 € bis 471 € für Kinder
  • Die Auszahlung im Voraus am letzten Bankarbeitstag des Monats
  • Ihr laufender Bescheid – niemand muss neu beantragen

Neu und strenger:

  • Sanktionen: einheitlich 30 % für drei Monate, bei wiederholten Terminversäumnissen bis zum Wegfall der Leistung
  • Keine Karenzzeit mehr beim Vermögen; es gelten altersgestaffelte Freibeträge von 5.000 € bis 20.000 €
  • Miete im ersten Jahr höchstens bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Grenze

Den vollständigen Vergleich finden Sie in unserem Artikel zum Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherungsgeld. Ihre voraussichtliche Leistung berechnen Sie wie bisher mit unserem kostenlosen Rechner.

Wie geht es weiter?

Die Reform tritt in Stufen in Kraft: Weitere Teile folgen am 1. August 2027 und am 1. Januar 2029. Sobald amtliche Einzelheiten dazu vorliegen, berichten wir an dieser Stelle. Tragen Sie sich in unseren Newsletter ein (Formular unten auf der Startseite), um keine Änderung zu verpassen.

Häufige Fragen

Muss ich mich irgendwo melden, weil das Bürgergeld abgeschafft wurde?

Nein. Die Umstellung erfolgte automatisch durch die Jobcenter.

Steht auf meinem Bescheid noch „Bürgergeld“?

Ältere Bescheide tragen noch den alten Namen und bleiben trotzdem gültig. Neue Bescheide verwenden die Bezeichnung Grundsicherung.

Ändert sich meine BG-Nummer?

Nein, Ihre Kundennummer und BG-Nummer bleiben gleich.

Quellen

  • 13. Gesetz zur Änderung des SGB II, Bundesgesetzblatt vom 22. April 2026
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas.de)
  • Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Zuletzt geprüft: 22. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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